Da questa settimana la petizione regionale per più trasparenza nei comuni del Trentino-Alto Adige / Südtirol lanciata sulla piattaforma Change.org è anche in lingua tedesca.
L’associazione Initiative für mehr Demokratie di Bolzano si è aggregata all’azione avviata da Più Democrazia in Trentino predisponendo una traduzione in lingua tedesca del testo originale e un modello per la raccolta firme su supporto cartaceo in versione bilingue.
La raccolta delle sottoscrizioni procederà congiuntamente sul territorio di entrambe le province.
Di seguito il testo in lingua tedesca:
Eingabe
betreffend die Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der Region und der Körperschaften für deren Ordnung die Region zuständig ist.
An Herrn Thomas Widmann
Präsident des Regionalrates der Region Trentino – Alto Adige / Südtirol
Es wird vorausgeschickt:
Die Transparenz bildet die wesentliche Voraussetzung, damit die Grundsätze laut Art. 97 der Verfassung (gute Führung und Unparteilichkeit der Verwaltung) gewährleistet werden können.
Die geltenden Bestimmungen über die Neuregelung des Bürgerzugangs, der Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen (Art. 1 Gesetz Nr. 241/1990, abgeändert mit Gesetz Nr. 15/2015, Art. 21 Absatz 1, Gesetz 69/2009, Art. 11 gesetzesvertretendes Dekret Nr. 150/2009, gesetzesvertretende Dekrete Nr. 33/2013 und 97/2016) verpflichten die öffentlichen Verwaltungen zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze, wie Gleichheit, Unparteilichkeit, gute Führung und Verantwortung über die Effizienz beim Einsatz öffentlicher Mitte.
Für die Regelung zur Anwendung dieser Grundsätze auf Gemeindeebene ist die Region zuständig.
Das Regionalgesetz vom 20. Oktober 2014, Nr. 10 „Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der Region und der Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist….“ missachtet jedoch die demokratischen und verfassungsrechtlichen Regeln der Überparteilichkeit, Effizienz, Wirtschaftlichkeit, Zügigkeit, Öffentlichkeit der öffentlichen Verwaltungen, insofern als nicht weniger als 26 Artikel des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013 nicht aufgenommen bzw. abgeändert wurden.
Daher wird die Umsetzung des uneingeschränkten Zugangs zu den Informationen, die demokratischen und verfassungsrechtlichen Grundsätze über die Organisation und die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, wie Gleichbehandlung, Transparenz, gute Verwaltung, Verantwortlichkeit in Bezug auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Ausgaben, nicht gewährleistet..
Die UnterzeichnerInnen dieser Eingabe beantragen daher,
dass der Regionalrat das Regionalgesetz Nr. 10/2014 in Bezug auf Öffentlichkeit, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der Region und der Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist (Gemeinden), ergänzt wird mit den Vorschriften laut gesetzesvertretenden Dekreten Nr. 33/2013 und Nr. 97/2016, Richtlinien und objektive Kontrollmechanismen mittels unabhängiger Bewertungsgremien (OIV) einrichtet, unter Einbezug der Vereinigungen, die auf diesem Gebiet tätig sind, zwecks Kontrolle der genauen Erfüllung der Transparenzpflichten. Die jährlich angewandten Sanktionen zu Lasten der Gemeinden wegen Nichtbeachtung der Transparenzpflichten sollen auf Kosten der betreffenden Gemeinden auf der Webseite der Region und in den Tageszeitungen veröffentlicht werden
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